Nachweis Rechtsnachfolge Fusion Krankenkasse

  • Hallo,

    es gab zwar zu dem Thema schon Beiträge, aber so richtig bin ich nicht draus schlau geworden....
    Also ich soll eine Rechtsnachfolgeklausel wegen der Fusion zweier Krankenkassen erteilen. Vorgelegt wurde mir ein Bescheid des Bundesversicherungsamtes über die Genehmigung der Vereinigung. Darin steht auch, dass die Vereinigung ab... wirksam geworden ist.
    Jetzt meine Frage: Reicht so ein Bescheid grundsätzlich aus? Und muss ich ihn dann in beglaubigter Form vom Bundesversicherungsamt haben?
    Wird sowas vllt. auch in einem Gesetzblatt oder so veröffentlicht? Ich habe bislang gefunden, dass teilweise die Meinung vertreten wird, dass ich mir die Verträge vorlegen lassen muss. Aber eigentlich helfen die ja nicht, weil die Vereinigung ja wohl nur wirksam wird nachdem sie vom Bundesversicherungsamt genehmigt worden ist, oder? Das
    würde ja eigentlich heißen, dass sogar nur der entsprechende Bescheid ausreichen würde.

  • Was nicht offenkundig ist, ist urkundlich nachzuweisen. Damit ist schon mal klar, dass Kopien nicht ausreichen.

    Ansonsten würde ich mich mal über die entsprechenden Vorschriften zur Verschmelzung zweier Krankenkassen ohne Handelsregistereintragung informieren, zB durch einen Anruf beim Bundesversicherungsamt. Ev wurde ja auch etwas im Bundesanzeiger veröffentlicht, was bei "offenkundig" ev relevant ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mmh das hilft leider nicht wirklich weiter. Aus dem Bescheid gehen die entsprechenden Vorschriften hervor. Und- wie ich geschrieben habe- steht dort, dass die Vereinigung der Genehmigung bedarf, § 150 SGB V. Ich habe bislang keine Veröffentlichung gefunden. Daher meine Frage, ob jemand weiß, ob eine Veröffentlichung erfolgt.

  • Ich würde halt mal da nachfragen, wo das Fachwissen sein müsste. Deswegen mein Hinweis in #2.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ja ok. Das klingt plausibel. Ich frage da mal nach wegen der Veröffentlichung. Aber wenn keine Veröffentlichung erfolgt
    denke ich ich werde wohl die ( noch vorzulegende ) beglaubigte Bescheinigung des Bundesversicherungsamtes ausreichen lassen.
    Die Verträge allein helfen mir ja dann eh nicht...

  • Hallo
    Ich habe hier auch einen Antrag auf Umschreibung eines Titels auf eine neue Krankenkasse nach Fusion.

    Vorgelegt wurde mir ein Bescheid des Bundesamtes für Soziale Sicherung über die Genehmigung der Vereinigung (mit Angabe des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Vereinigung). Vorgelegt wurde mir der Bescheid einer Bestätigung der neuen Krankenkasse auf diesem Bescheid, dass die "Übereinstimmung der Ablichtung mit dem Original bestätigt" wird. Der Vermerk enthält Unterschrift und Siegel der neuen Krankenkasse.

    Nach Prüfung der meines Erachtens maßgeblichen Vorschriften §§ 29 SGB X, 415, 435 ZPO komme ich eigentlich zu dem Ergebnis, dass die von der neuen Krankenkasse "beglaubigte" Ablichtung lediglich eine amtlich beglaubigte Ablichtung und eben keine öffentlich beglaubigte Ablichtung ist und damit meines Erachtens die Voraussetzungen des § 727 ZPO nicht erfüllt.

    Bei der Recherche nach Rechtsprechung habe ich nur LG Konstanz, Beschl. vom 25.11.2011 - 62 T 91/11 - gefunden. Daraus würde ich entnehmen wollen, dass meine Rechtsansicht zutreffend ist.

    Da es wohl kein seltener Vorgang ist und ich auch zukünftig von der/den Krankenkassen ordnungsgemäße Unterlagen erhalten möchte, frage ich hier einfach mal an, was ihr dazu sagt und ob euch andere Rechtsprechung bekannt ist.

    Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte übrigens bislang nicht.

    LG

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