Nach Hägele/Schöner/Stöber - Grundbuchrecht - Rz. 970 a.E. - kann bis zum Vollzug der Grundbuchberichtigung ein Widerspruch gem. § 899 BGB eingetragen werden.
Wie würdet ihr diesen Widerspruch formulieren ?
vgl. auch
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ls%FCbertragung