Löschung Grundschuld § 899 BGB

  • Nur zur Absicherung:

    Im Grundbuch waren B, C und D in Erbengemeinschaft (Erblasser A) als Eigentümer eingetragen. Dann wurde gegen die Eintragung von C ein Widerspruch aufgrund einst. Anordnung zugunsten D eingetragen. B wurde allein von D beerbt und auch der unrichtige Erbschein nach A wurde eingezogen und ein neuer Erbschein erteilt, dass B nun Alleinerbe ist. Aufgrund der Erbscheine wurde D als Alleineigentümer eingetragen. Der Widerspruch ist aber weiterhin eingetragen.
    Nun will D die Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld nebst Antrag erklären und aufgrund Löschungsbewilligung die Grundschuld löschen lassen.
    Dies kann er doch tun und ich kann trotz des Widerspruchs die Löschung im Grundbuch vollziehen Oder?.

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