Unterschriftbeglaubigung hessisches Ortsgericht örtliche Zuständigkeit

  • Hallo.
    Privat stelle ich mir die Frage, ob ich als Thüringer die Unterschriftbeglaubigung meiner Bewilligung auch von einem hessischen Ortsgericht vollziehen lassen kann.
    Oder ist das jeweilige Ortsgericht nur für die Bürger zuständig, die in Ihrem Bezirk wohnen?
    Vielleicht kann mir ja auch jemand mit einer Fundstelle helfen:confused:

    Danke für eure Antworten:)

  • siehe nachfolgenden Abs. 3 des § 13 HessOrtsGG (beck-online):

    (1) Der Ortsgerichtsvorsteher ist zuständig, Unterschriften öffentlich zu beglaubigen.

    (2) 1Der Ortsgerichtsvorsteher ist ferner zur Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden zuständig. 2Zur Beglaubigung einer auszugsweisen Abschrift ist er nicht befugt.

    (3) Die Unterschriften und Abschriften soll er nur beglaubigen, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichts ihren Wohnsitz, ihren ständigen Aufenthalt oder ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.

  • Abs. 3 ist allerdings nur eine Soll-Vorschrift. Z.B. mein Ortsgericht sieht das sehr locker, wenn ich als Ortsansässiger eine fremde Person mitbringe wird anstandslos für 6,00 EUR beglaubigt, zur großen Freude der Betroffenen.

    Und die Beglaubigung ist natürlich stets voll gültig, egal, ob der Unterschriftsleistende ortsansässig ist oder nicht.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Liebe (hessische) Grundbuchrechtspfleger*innen,

    wie handhabt ihr das denn?? Eher streng oder meckert ihr nicht, wenn z. B. die mittlerweile in einem anderen Bundesland lebende Tochter zum "ehemaligen" Ortsgericht maschiert und dort ihre Unterschrift für eine Grundschuldlöschung gemeinsam mit ihrem dort lebenden Vater beglaubigen lässt? Wäre ja grundsätzlich gerade von Absatz 3 umfasst...

    Ich habe hier gerade Diskussionen mit der Gläubigerin und dem Ortsgericht.

  • Liebe (hessische) Grundbuchrechtspfleger*innen,

    wie handhabt ihr das denn?? Eher streng oder meckert ihr nicht, wenn z. B. die mittlerweile in einem anderen Bundesland lebende Tochter zum "ehemaligen" Ortsgericht maschiert und dort ihre Unterschrift für eine Grundschuldlöschung gemeinsam mit ihrem dort lebenden Vater beglaubigen lässt? Wäre ja grundsätzlich gerade von Absatz 3 umfasst...

    Ich habe hier gerade Diskussionen mit der Gläubigerin und dem Ortsgericht.

    Unterschrift von Tochter und Vater auf dem gleichen Blatt Papier, Vater wohnt dort (Abs. 3 1. und 2. Alt), Tochter unterschreibt in der gleichen Sache (Abs. 3 4. Alt.). Wo ist das Problem, zumal wir hier von einer Ordnungsvorschrift ("soll") reden?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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