Ausübung Vorkaufsrecht LNatSchG

  • Hallo! Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Ich soll eine Eigentumsumschreibung vornehmen. Ursprünglich wurde der KV zw. Verkäufer und Gemeinde geschlossen. Nun hat die Naturschutzbehörde von ihrem Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG Gebrauch gemacht. Eigentümer soll jedoch eine Naturschutzstiftung werden.
    Gem. § 50 Abs. 6 LNatSchG ist dies grds. möglich:
    (6) Das Vorkaufsrecht kann auf Antrag auch zugunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgeübt werden.

    Mir wurden jetzt vorgelegt:

    - ursprünglicher Kaufvertrag
    - Bescheid der Naturschutzbehörde, dass vom Vorkaufsrecht zugunsten der Stiftung Gebrauch gemacht wird
    - Auflassung durch Notariatsbevollmächtigte für Vertragsparteien Verkäufer und Stiftung
    - gesiegelte Genehmigung der Stiftung

    Reicht mir das? Insbesondere der Wechsel von Behörde auf Stiftung? Wo kann ich dazu was lesen?

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