Hallo Ihr Lieben,
ich habe aktuell folgenden Antrag:
" beantrage... Forderung in Höhe von 695,20 € nebst.... und bisherigen Zwangsvollstreckungskosten in Höhe von 235 €. "
Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind normal nachgewiesen. Ich frage mich nun, ob ich diese Kosten einfach zu der Hauptforderung addieren darf, um den Mindestbetrag zu erreichen ?
Vielen Dank und Liebe Grüße