Hallo,
ich habe folgendes Problemchen:
Ich muss einen KFA- später auch den KFB- übersetzen und dann erst den KFA und später den KFB
nach Amerika zustellen lassen. Jetzt meine Frage: Gehören die Übersetzungs- und Zustellkosten noch in den KFB und wie mache ich das?
Denn ich muss den KFB ja auch übersetzen lassen und weiß nicht wie die Übersetzungskosten dann noch da rein können. Ich habe jetzt erst mal einen Vorschuss für beides angefordert.
Bei den Zustellkosten des KFB dürfte eigentlich § 788 ZPO gelten, d.h. später Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht möglich, oder?
Im Zöller unter § 91 steht, dass die Zustellkosten für das Urteil ( also wohl auch für den KFB ) noch zu den Kosten des Rechtsstreits gehören.
Gleichzeitig steht aber unter § 788 genau das Gegenteilige...:(