Erbschaft kurz vor Ende Wohlverhaltensphase

  • ich weise in diesen Fällen die Schuldner auch auf die BGH Rechtssprechung hin und fordere zur Zahlung auf, meist erinnere ich dann nochmal und setze eine großzügige Frist. Wenn dann vom Sch nichts kommt, gehe ich davon aus, dass er das Risiko eingeht eine Versagung zu kassieren und führe das Verfahren weiter

    die Anhörung der Gl mache ich allerdings erst nach alldem

  • Ja. Im Nachhinein hätte ich wohl auch besser mit der Anhörung abwarten sollen.
    Aber was machst Du, wenn der Sch. gar nicht reagiert und auch kein Versagungsantrag kommt? Eines schönen Tages muss doch über den RSB-Antrag entschieden werden..

  • Ja, ist halt wie beim Pokern,
    ab und an will mal einer den Bluff sehen:cool:...

    Hier würde ich es machen wie Queen.

    Ich habe mir zwar abgewöhnt, bei den Erwerbsobliegenheiten ständig nachzufragen und den Schuldnern auf den Pinsel zu gehen, da wir auch da keine Sanktionsmöglichkeiten haben. Hier ist die Sache aber m.E. gravierender, so dass ich da -auch als zahnloser Tiger- erstmal die Krallen ausfahren würde ;)

  • Ja. Im Nachhinein hätte ich wohl auch besser mit der Anhörung abwarten sollen.
    Aber was machst Du, wenn der Sch. gar nicht reagiert und auch kein Versagungsantrag kommt? Eines schönen Tages muss doch über den RSB-Antrag entschieden werden..


    dass tue ich dann auch, wenn auf 2 oder 3maliges Anschreiben und allen Hinweisen auf Versagungsgrund und Beseitigungsmöglichkeit usw gar nie eine Reaktion kommt, höre ich an und dann entscheide ich.
    Wenn dann kein Versagungsantrag kommt, dann hat Sch Glück gehabt

    Ich habe auch einzelne solche Verfahren in denen die Sch Raten von 50 EUR auf große offene Beträge abzahlen und sich die RSB Erteilung Jahre hinzieht.
    Ich hatte aber auch schon Zahlungen im vierstelligen Bereich auf ein erstmaliges solches Anschreiben ...

  • äh hier werden kölsch und pils und alt verwechselt !
    Die Erbschaftsobliegenheit ist eine "Obliegenheit" und damit kein erzwingbarer Kram !. Kommt der Schuldner dieser Obliegenheit nicht nach, so ist dies Sache der Gläubiger dies durch einen entsprechenden Verssagungsantrag zu inkirminieren.
    Die Zurückstellungsentscheidung des BGH betrifft einen Fall, in dem der Sculdner genau dieser Obliegenheit nachkommen will !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • äh hier werden kölsch und pils und alt verwechselt !
    Die Erbschaftsobliegenheit ist eine "Obliegenheit" und damit kein erzwingbarer Kram !. Kommt der Schuldner dieser Obliegenheit nicht nach, so ist dies Sache der Gläubiger dies durch einen entsprechenden Verssagungsantrag zu inkirminieren.
    Die Zurückstellungsentscheidung des BGH betrifft einen Fall, in dem der Sculdner genau dieser Obliegenheit nachkommen will !

    Ich verstehe nicht was wir deiner Meinung nach verwechseln

    Der BGH sagt doch, dass ich dem Sch die Chance geben muss, seiner Obliegenheit nachzukommen. Also nicht einfach Gl anhören und über RSB entscheiden. Sondern nochmal hinweis an Sch und Möglichkeit Obliegenheit zu erfüllen

  • äh hier werden kölsch und pils und alt verwechselt ! Die Erbschaftsobliegenheit ist eine "Obliegenheit" und damit kein erzwingbarer Kram !. Kommt der Schuldner dieser Obliegenheit nicht nach, so ist dies Sache der Gläubiger dies durch einen entsprechenden Verssagungsantrag zu inkirminieren. Die Zurückstellungsentscheidung des BGH betrifft einen Fall, in dem der Sculdner genau dieser Obliegenheit nachkommen will !

    Ich verstehe nicht was wir deiner Meinung nach verwechseln Der BGH sagt doch, dass ich dem Sch die Chance geben muss, seiner Obliegenheit nachzukommen. Also nicht einfach Gl anhören und über RSB entscheiden. Sondern nochmal hinweis an Sch und Möglichkeit Obliegenheit zu erfüllen

    sorry, aber der Erbfall ist uralt, die Gläubiger sind angehört, die Sache ist entscheidungsreif !

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