Der Mandant ist ortsansässig im gleichen Ort wie sein Anwalt. Das Gericht ist über 500 Kilometer entfernt.Es gab einen Terminsvertreter, der mit einer Pauschale für die Vertretung beim Termin beauftragt wurde. Was darf ich im Kostenfestsetzungsantrag beantragen?
Fiktive Reisekosten: Entfernung Mandant zum Gericht 1156 km (Hin- und Rückfahrt) + Abwesenheitsgeld über 8 Stunden = ca. 415,00 EUR
oder
0,65 Verfahrensgebühr (3401 VV RVG) + 1,2 Terminsgebühr (3402 VV RVG) = ca. 210,00 EUR
Ich bin verunsichert weil es ansonsten nur streitig besprochen wird, wenn die Terminsvertreter-Kosten höher sind als die fiktiven Reisekosten. Jetzt ist es anders herum?
Gibt es entsprechende Rechtsprechungen?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.