Mehrere Antragsteller, Niedrigstgebotslösung, Teilungsversteigerung

  • Hallo, ich benötige Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
    4 Bruchteilseigentümer, 3 Antragsteller in der Teilungsversteigerung.
    Relative Anteilsbelastung bei den Antragstellern 1 und 2 gleich niedrig, Antragsteller 3 fällt bei der Niedriggebotslösung raus, ist höher belastet.
    Nach wem erstelle ich das gerinste Gebot, wenn es 2 gleichbelastete (niedrigste) Antragsteller gibt? :confused: Kommen beide dann ins g. G.?
    Sorry, wenn ich so bl... frage, bin noch nicht lange in der Versteigerung:gruebel:
    Lieben Dank schonmal :)

  • Ist es "nur" betragsmäßig gleich oder sind es auch dieselben Rechte?

    Wie machst du es in der normalen Versteigerung, wenn du zwei gleichrangig betreibende Gläubiger hast?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ist es "nur" betragsmäßig gleich oder sind es auch dieselben Rechte?

    ... und sind die Rechte im Fall der Var. 1 auch wirklich komplett identisch hinsichtlich Kapital, Zinsen, Nebenleistung, Zinsbeginn (Anmeldung beachten)?

    Zutreffendenfalls würde ich darüber nachdenken, beide Rechte anteilig unter Beachtung der Größe des belasteten Miteigentumsanteils bestehenbleiben zu lassen.

    Zitat


    Wie machst du es in der normalen Versteigerung, wenn du zwei gleichrangig betreibende Gläubiger hast?

    Dieser Vergleich hinkt m.E., da sich beim Betreiben der Vollstreckungsversteigerung im Gleichrang keine Fragen nach dem Bestehenbleiben der betreffenden Rechte stellen.

  • Es geht aber um die Berechnung und die Höhe des geringsten Gebots (abstrakt) und die Auswirkungen darauf, ob einer oder mehrere vollstrecken sowie letztlich in der Folge die Auswirkungen auf die Bietzeit oder danach den Zuschlag, wenn dann nur einer zB die einstweilige Einstellung bewilligt.

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  • Und meine Antwort lautetet ua, wie sie das sonst mache, wenn zwei gleichrangige Gläubiger betreiben. Über diesen Gedankengang kommt sie dann ev auch auf eine Lösung.

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  • Bei zwei gleich belasteten Anteilen komme ich auch bei der Teilungsversteigerung nicht zur Niedrigstgebotslösung.

    Die Frage lautetet ua: "Nach wem erstelle ich das gerinste Gebot, wenn es 2 gleichbelastete (niedrigste) Antragsteller gibt? :confused: Kommen beide dann ins g. G.?"

    Und warum diskutieren wir hier? Ann beteiligt sich nicht mehr. :cool:

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