Hallo zusammen,
ich steige gerade wieder in M-Sachen ein und stehe in folgendem Fall etwas auf dem Schlauch.
Gepfändet wird Unterhalt (Lohn- und Kontopfändung), es wurde vergessen das Häkchen für §850d ZPO zu setzen. Nun kam der Antrag, dies nachträglich festzustellen. Den entsprechenden Beschluss habe ich soeben erlassen.
Offenbar wurden mangels der Anordnung §850d bislang zunächst andere Gläubiger bedient, so sagte es mir der Schuldner gerade. Dieser möchte nun nämlich für diesen Monat einen weiteren Betrag freigegeben haben um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen
Also vom Arbeitgeber wurde ein Betrag von 1.400 EUR überwiesen. Davon sind laut Schuldner nun knapp 700 EUR verfügbar, der Rest liegt auf dem Konto. Er möchte diesen restlichen Betrag gerne einmalig freigegeben haben, um davon den Unterhalt zu zahlen.
Ich stehe total auf dem Schlauch, wie ich das nun im Hinblick auf den nachträglichen Antrag §850d handhaben soll..... Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, wie ich nun am besten vorgehe?