Rang Grundschuld und Wohnungsrecht

  • ist mein 1. Arbeitstag nach dem Urlaub und ich habe irgendwie eine Denkblockade

    Im Grundbuch sind in Abt. II 4 Rechte eingetragen. II/1 und II/2 haben Gleichrang, II/3 und II/4 haben Gleichrang.
    Somit

    1. II/1 und II/2
    2. II/3 und II/4

    Nun soll eine Grundschuld eingetragen werden.

    In der Urkunde ist folgender Passus enthalten:

    Die Eintragung der nachstehend bestellten Grundschuld soll für II im Rang nach II/1, 3 und 4 eingetragenen Rechten erfolgen, ohne gleichstehende Rechte.
    Die weitere Erschienene Berechtigte II/2 tritt mit ihrem Recht hinter die Grundschuld zurück.
    Vorsorglich wird die Grundschuld an vor erst rangbereiter Stelle beantragt.

    Nach meiner Meinung ist ein Rang nach dem Recht II/1 nicht ohne weiteres möglich, da aufgrund des Rangrücktritts II/2 die Grundschuld( ggfs. zu einem gewissen Betrag) in den Gleichrang eintritt und Gleichrang mit II/1 hat. Dies bedeutet für später, dass das Recht II/1 in der ZVG erlischt, da gleichrangig, wenn aus der Grundschuld betrieben wird.

    Kann ich nun die GS ohne weiteres eintragen, da aufgrund des letzten Absatzes keine echte Rangbestimmung vorgenommen wurde?
    Oder Aufklärungsverfügung an Antragsteller? Oder muss Zwvfg bzgl. der Rangbestimmung erfolgen, da ja rangbereite Eintragung ohne Rücknahme des Rangrücktritts nicht möglich ist?

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