Hallo,
ich habe folgenden einfache Fallgestaltung:
Eine GbR bestehend aus A,B,C,D erwerben ein Grundstück.
Für die GbR tritt A als einzelvertetungsberechtigter Gesellschafter auf. Dieser erklärt, das die GbR den Namen X hat, nur aus den Gesellschaftern A,B,C,D besteht und nur von ihm vertreten wird. Dem Kaufvertrag ist ein Gesellschaftsvertrag beigefügt. Die Unterschriften der Gesellschafter sind beglaubigt.
In dem Gesellschaftsvertrag wurde bestimmt das A zur Einzelvertretung auf Lebenszeit berechtigt sind. Eine Bevollmächtigung ist aus dem Gesellschaftsvertrag nicht zu entnehmen.
Ich bin der Meinung, das die Gesellschafter den Kaufvertrag genehmigen müssen, da der Gesellschaftsvertrag als Vertretungsnachweis nicht ausreicht (Vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflg. Rn. 4265, oder OLG Celle, Beschluss vom 14.05.2013, 4 W 23/13-).
Ist das noch eine vertretbare Meinung ?