Hallo Ich habe eine Frage bezüglich Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst. Ich war 10 Jahre bei der Bundeswehr mit dem Enddienstgrad Hauptfeldwebel und einer Besoldungsstufe von A8Z Stufe 5. Nun befinde ich mich im Studium der Laufbahngruppe 2 des gehobenen Polizeidienstes in Sachsen-Anhalt. Eine Frage die mir bisher niemand beantworten konnte ist , ist es möglich meine Erfahrungsstufen der Bundeswehrzeit zur ersten Stufenfestsetzung bei der Polizei nach dem Studium zu berücksichtigen? Kurz gesagt fange ich mit A9 Stufe 1 an oder Stufe 5 oder zumindest irgendwas über 1 ? Ich weiß zu 100% das ein Kollege seine Stufen für den mittleren Dienst anerkannt bekommen hat. Nun steht im Landesbesoldungsgesetz aber : § 24 Stand: 28.01.2014 Berücksichtigungsfähige Zeiten ..."
- Daher sind frühere Tätigkeiten im einfachen und mittleren Dienst gegenüber einer Stufenfestsetzung für ein Amt in der Laufbahngruppe 2 nicht gleichwertig. Eine frühere Tätigkeit im gehobenen Dienst ist für die Stufenfestsetzung..." Und das finde ich nun ziemlich Diskrimierend das man im mittleren Dienst 10 Jahre tätig war und es nicht anerkannt werden soll, wobei sie in mittleren Dienst des Landes anerkannt werden. Sprich vom Feldwebel zum Polizeimeister ja aber vom Feldwebel zum Kommissar nicht. Im BUNDESBESOLDUNGSGESETZ steht auch klar drin das : § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) 1Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 anerkannt: 1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind, 2. Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit, Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend geschrieben. Aber ich vermute das wird ohne juristischen Beistand nicht funktionieren.
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