Raten-VKH und noch laufende Umgangspflegschaft

  • VKH mit Raten im Umgangsverfahren + Umgangspflegschaft ... leider läuft letztere noch. Und wie es aussieht, ist sie noch lange nicht vorbei.

    Sehe ich das richtig, dass ich letztlich keine Endabrechnung bei der VKH machen kann, solange ich nicht weiß, was in der Umgangspflegschaft noch alles an Kosten kommt?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wenn es im Umgangsverfahren eine Kostenentscheidung gibt, nach der die Eltern die Kosten zu tragen haben, wird man wohl erst einmal von den 48 Raten ausgehen müssen, weil man nicht abschätzen kann, welche Kosten für den UPfleger entstehen werden.

  • Die Kosten des Umgangspflegers kommen definitiv dazu. Jetzt ist fraglich, ob überhaupt Kosten des Umgangspflegers abgerechnet werden (JA, eher nicht) und wie hoch die bisherigen Kosten denn schon sind. Decken diese evtl. schon die vollen 48 Monatsraten ab? Ansonsten würde ich auch erst einmal die 48 Monatsraten anfordern und mir die Sache zusammen mit der Umgangspflegschaft in ein paar Monaten wieder vorlegen lassen, um zu prüfen, ob etwas abgerechnet wurde. Gegebenenfalls muss der Ratenplan dann geändert werden.

    Du kannst Dich über andere Leute aufregen, oder einfach einen Keks essen... ;)

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