Hallo zusammen,
wir haben hier heute einen leichten hänger
Ich habe hier eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe gebildet mit zwei Strafen auf 110 Ts á 15€.
Die Einzelstrafe lauten wie folgt:
a) 50 Ts á 10,00 Euro
b) 80 Ts á 15,00 Euro
Die Strafe a) wurde vorab teilweise mit freier Arbeit abgeleistet (114 Stunden = 19 Tage)
Jetzt meine Fragen:D
1) Rechne ich lediglich 19 Tage auf die GS an, ohne die Berechnung des Diff-Betrages?
2) In der Vfg. bzgl der Kostenrechnung, gebe ich dies als "Zahlung aus einbezogenen Verfahren an" oder als " Erledigung durch freie Arbeit)
Vielen Dank schon mal vorab