Heimarbeit

  • Hallo in die Runde,
    ich würde mich für das Thema Heimarbeit interessieren und hätte gern mal gehört, ob und wie das übers Land verteilt möglich ist, in welchen Abteilungen es erlaubt oder verboten wurde bzw. mit welcher Begründung es abgelehnt oder mit welchen Anforderungen es unmöglich gemacht wurde.
    Danke für eure "Erfahrungsberichte" im Voraus.

  • Ich kenne Fälle von Bewilligungen für Betreuung und Hinterlegung, Ablehnung jedoch für Grundbuch.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich kenne Bewilligungen für Betreuung, Grundbuch und schriftliche Beratungshilfe.

    Mit einem mobilen Heimarbeitsplatz kann man zumindest technisch jede Abteilung von zuhause aus bearbeiten.
    Nur das mit dem Publikum und der telefonischen Erreichbarkeit muss dann eben vor Ort geklärt werden.

  • In Hessen gibt es Heimarbeit ja auch in Verbindung mit der VAZ (bei uns "flexible Arbeitszeit" genannt). Da nehmen auch GBler teil, auch mit Heimarbeit. Es gibt natürlich Vorgaben für Erreichbarkeit vor Ort und/oder Telefon und man kann im Rahmen der VAZ nicht zu 100% zu Hause arbeiten, max 50% der Zeit, also 2 Tage/Woche.
    Rpfl mit 100% Heimarbeit (also ohne VAZ) kenne ich nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nein, ich will ja nicht unverschämt sein, mit so hohen Prozentzahlen möchte ich gar nicht arbeiten, ich wäre froh über 1 oder 2 Wochenstunden!! (bei 0,88AKA)
    Da auch das leider an meiner Behörde momentan aussichtslos erscheint, wollte ich mal wissen, wie das woanders so aussieht um mir Gedanken zu machen, ob sich nochmal ein Vorstoß in diese Richtung lohnt.

  • In Brandenburg hat der HPR mit dem Mysterium eine Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit abgeschlossen. Das hat dann doch einiges erleichtert.

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  • In Ostsachsen kenne ich für Rechtspflegerinnen nur das Modell der (hier zumeist auf einen Tag wöchentlich oder 14-tägich beschränkten) "Heimarbeit" am heimatnächsten Amtsgericht statt am Dienstort.

  • Zitat

    Da auch das leider an meiner Behörde momentan aussichtslos erscheint, wollte ich mal wissen, wie das woanders so aussieht um mir Gedanken zu machen, ob sich nochmal ein Vorstoß in diese Richtung lohnt.


    Mit welcher Begründung denn?

  • In Niedersachsen hatte ich damals einen Tag Heimarbeit pro Woche, aber es war ein kleines Gericht, daher lief das alles inoffiziell. Da habe ich dann Rechnungslegungen geprüft und Pfübse bearbeitet, gezählt hat der Tag einfach als 8 Stunden.

    Hier in Berlin ist alles einfacher mit der Vertrauensarbeitszeit. Die bedeutet zwar nicht gleichzeitig Heimarbeit, aber es ist halt einfacher, weil nichts zu dokumentieren ist. Akten nehme ich ganz selten mit nach Hause, zeige das aber auch nicht an. Überwiegend bearbeite ich zu Hause Gerichtsvollzieherprüfungen (da habe ich deren Akten natürlich dabei).
    Ich bin aber auch in der Verwaltung tätig, das heißt ich mache auch Sachen ohne Akten wie Statistiken oder habe was Umfangreiches zu lesen oder einen Bericht zu schreiben.
    Hier besteht die Möglichkeit, in Absprache mit den Kolleginnen "Vertrauensarbeitszeit" zu nehmen, also einen Tag ohne Anwesenheit. Ob ich da 4 Stunden arbeite oder 8 oder gar nicht, kontrolliert keiner (wie wenn ich im Büro bin wird ja auch nicht kontrolliert, ob ich tatsächlich arbeite). An diesen Tagen bin ich aber auch stets übers Handy zu erreichen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Zitat

    Da auch das leider an meiner Behörde momentan aussichtslos erscheint, wollte ich mal wissen, wie das woanders so aussieht um mir Gedanken zu machen, ob sich nochmal ein Vorstoß in diese Richtung lohnt.


    Mit welcher Begründung denn?


    Fehlen entsprechender Verordnungen bzw. Dienstvereinbarungen mit übergeordneten Personalräten? :gruebel:

  • Zitat

    Da auch das leider an meiner Behörde momentan aussichtslos erscheint, wollte ich mal wissen, wie das woanders so aussieht um mir Gedanken zu machen, ob sich nochmal ein Vorstoß in diese Richtung lohnt.

    Mit welcher Begründung denn?

    Ich würde sagen: "aus Gründen". ;)

  • Zitat


    Fehlen entsprechender Verordnungen bzw. Dienstvereinbarungen mit übergeordneten Personalräten? :gruebel:

    Zumindest in meinem Bundesland gibt es die :gruebel:

    Zitat

    Ich würde sagen: "aus Gründen". ;)


    Das halte ich für wahrscheinlicher.

    Ich verstehe immer nicht, warum die Behörden sich mit Heimarbeit so schwer tun. Wenn es gute Gründe dafür gibt und die Arbeit nicht drunter leidet, ist es mir doch wurst, wo wer sitzt und arbeitet.

  • Zitat

    Die TS hat vorrangig nach der Situation in Sachsen gefragt.

    Zitat

    ob und wie das übers Land verteilt möglich ist

    Zitat

    Meins ist Sachsen, würde mich aber durchaus auch für Erfahrungen aus anderen BL interessieren. ;)

    Ne, irgendwie nicht ;)

    Aber ich verstehe, was du meinst, der Grund der Ablehnung sind die fehlenden Rechtsgrundlagen. :daumenrau

  • Wegen eines Pensums mit Zwangsverwaltungssachen und Betreuungssachen wurde auch in NRW schon Heimarbeit (10% der wöchentlichen Arbeitszeit) bewilligt. Hängt aber stark von dem jeweiligen Gericht ab. Viele Verwaltungen mögen das einfach nicht ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • In Niedersachsen haben wir das Pilotprojekt des "mobilen Arbeitsplatzes". Der Arbeitnehmer kann bis zur Hälfte seiner regulären Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten, wenn es das Dezernat und die Absprache mit den Kollegen hergibt. Wirkliche Grenzen in der Dezernatsausgestaltung gibt es aber nicht. Technisch geht alles!
    Es gibt Kollegen(innen), die Grundbuch oder Betreuung, Zivil oder Beratungshilfe oder Strafsachen zu Hause machen. In der Zeit, in der sie zu Hause arbeiten, haben sie telefonisch erreichbar zu sein. Dieses geht im mittleren wie auch im gehobenen Dienst.

  • Dieses geht im mittleren wie auch im gehobenen Dienst.

    Das stelle ich mir beim m.D. aber schwierig vor, sind die Mitarbeiter/innen dort doch als Serviceeinheit/Geschäftsstelle erste Anlaufstelle für Publikum .

    :gruebel:

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