Im Grundbuch ist ein Grundstück mit zwei Miteigentümern eingetragen. Nun soll eine Nutzungsregelung nach § 1010 BGB mit folgenden Inhalt eingetragen werden:
"... vereinbaren wir als Miteigentümer des gemeinsam genutzten Grundbesitz, dass ab dem Tod des Erstversterbenden der verbleibende Miteigentümer das Recht hat, den Grundbesitz zu eigenen Wohnzwecken auf Lebenszeit zu nutzen. Die Nutzungsvereinbarung ist auflösend bedingt für den Fall, dass die Miteigentümer zum Zeitpunkt der Ablebens des Erstversterbenden den Grundbesitz nicht mehr nichtehelicher Lebensgemeinschaft (§ 20 SGB VII) gemeinsam beide bewohnen. Die Nutzung ist nur zu gewähren, wenn der Berechtigte die für das Objekt anfallenden laufenden Unkosten, die Schönheitsreparaturen sowie die Verbrauchskosten trägt. Im übrigen gelten die Vorschriften über die Leihe entsprechend, mit Ausnahme der Kündbarkeit."
Hatte schon mal jemand Erfahrung mit einer solchen Nutzungsregelung? Ich halte dies für nicht eintragungsfähig.