Hallo,
folgender Fall: Ich bekomme ein Scheidungsurteil vorgelegt von 1972 (von unserem Gericht) und dazu den Antrag auf Erteilung einer Zweitausfertigung mit Rechtskraftvermerk.
Der Inhalt lautet nur auf Scheidung, also m.E. kein Fall einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung. Rechtsnachfolge, etc ebenfalls nicht, nur eine 2. Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk.
Ich steh auf dem Schlauch - wieso bekomm ich das als Rpfl vorgelegt? Gibt's hier eine Problematik, die ich übersehe?