Hallo an alle,
ich habe eine Frage an euch:
Wir vertreten die Mutter eines minderjährigen Kindes in der ZV wegen der Kindesunterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes. Dieser ist seit 2013 in der Privatinsolvenz, wie uns nun durch den GVZ mitgeteilt wurde. Wir hatten einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt, da wir wussten, dass der Schuldner wieder arbeiten geht, aber nicht wo. Nun hat mich der GVZ angerufen und mir erklärt, der Schuldner wolle 40 € Raten monatlich zahlen und dass ich das mit dem Schuldner am Besten direkt klären solle. Er hält das für eine gute Lösung weil er (aus einem Grund, den ich bis jetzt nicht verstehe) die Abnahme der Vermögensauskunft und die Pfändung des Arbeitseinkommens für nicht sinnvoll erachtet und hat empfohlen, den ZV-Auftrag zurückzunehmen.:daumenrun
Wie schon erwähnt, verstehe ich diese Meinung nicht ganz. Die Pfändungsfreigrenze im InSo-Verfahren wird doch extra nach Unterhaltsberechtigten angepasst oder? Warum ist die Pfändung dann nicht sinnvoll?
Was haltet ihr von dem Ganzen? Der zuständige GVZ ist leider kein besonders freundlicher, weshalb ich gedacht habe, ich hole mir hier mal ein paar Meinungen ein
Danke schon mal und viele Grüße