Änderung § 44 StGB ab 24.08.2017

  • Ab wann beginnt das Fahrverbot nach Änderung von § 44 StGB, wenn die Tat vor dem 24.08.2017 begangen wurde ?
    Ist das Fahrverbot in diesen Fällen wie bisher ab Rechtskraft wirksam und die Fahrverbotsfrist läuft erst ab dem Tag, ab dem der Führerschein sich in amtlicher Verwahrung befindet oder gilt zugunsten des Verurteilten das neue Recht, dass das Fahrverbot erst nach Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtskraft wirksam wird?

    Gilt die Nacheinandervollstreckung von Fahrverboten auch für Taten vor dem 24.08.2017?

  • Da es keine Übergangsvorschrift hierzu gibt (jedenfalls habe ich keine gefunden), gehe ich davon aus, dass die Rechtskraft der entscheidende Zeitpunkt ist.
    > Rechtskraft vor dem 24.08.2017: altes Recht
    > Rechtskraft ab dem 24.08.2017: neues Recht
    Das Datum der Tat ist meiner Auffassung nach nicht entscheidend, auch nicht das Datum der Entscheidung.

  • Fragt sich nur, welches die mildere Regelung ist.

    Naja, eine 1-Monats-Frist zur Abgabe des FS sollte für den Verurteilten wohl eindeutig günstiger/milder sein als keine Frist zur Abgabe.

    Unsere Abteilungsleiterin meint: "§ 44 Abs. 2 StGB stellt jedoch eine Verfahrensvorschrift dar, auf die § 2 StGB nicht anzuwenden ist."
    Damit ist hier die Rechtskraft das Kriterium.

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