Hallo, ich hänge mich hier mal dran:
Ich habe eine Diebstahlsache, im Zuge dessen (also bei Durchsuchung des VU) Gegenstände gefunden wurden, die im Verdacht stehen, im Zuge einer Straftat erlangt worden zu sein, allerdings nicht im Zuge meines Verfahrens. Man weiß also nicht, woher die Sachen kommen. Trotzdem wurden sie in meinem Urteil eingezogen. Sie wurden bei der Befragung bereits beschlagnahmt. Wie geht man jetzt vor?