Hallo zusammen,
es ist eine Rückauflassungsvormerkung mit folgendem Inhalt zur Eintragung bewilligt:
"Der Übergeber behält sich grundsätzlich ein Rückübertragungsrecht ohne Angaben von
Gründen vor, das er nach Gutdünken ausüben kann. Das Recht soll mit dem Tode des
Übergebers auf seine Ehefrau, die Erschienene zu 2.) übergehen und erlischt sodann mit
ihrem Tod. Der Rückübertragungsanspruch ist höchstpersönlich, nicht übertragbar und nicht
vererblich, der bereits ausgeübte Rückübertragungsanspruch ist übertragbar und vererblich.
dies gilt nicht für die Übertragung/den Übergang von dem Übergeber auf die Ehefrau.
Es wird bewilligt, die Eintragung einer auf die Lebenszeit des Übergebers befristete Vormerkung
zur Sicherung des Anspruchs des Übergebers auf Auflassung einzutragen. Bei Erbübergang von
dem Übergeber auf die Ehefrau gilt dies bis zu dem Tod der Ehefrau.
Ist es möglich diese Rückauflassungsvormerkung einzutragen.
M. E. ist der Rückübertragungsanspruch nicht konkret genug.
Wie seht ihr es?