A verkauft an B. Vertragsgegenstand ist teilweise vermietet. Laut Kaufvertrag wurde dem Mieter im Mietvertrag ein vertragliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Mietvertrag sei jedoch nicht notariell beurkundet und der Mieter habe auch auf das Vorkaufsrecht schriftlich verzichtet.
Im GB ist kein Vorkaufsrecht eingetragen.
Mir liegt jetzt ein Antrag auf Eigentumsumschreibung vor, ist jetzt bezgl. des vereinbarten Vorkaufsrechts etwas zu beachten?