Hallo zusammen,
ich habe hier ein - für unsere Verhältnisse - großes Wohnungsei mit 74 Wohnungen und 90 Stellplätzen reinbekommen.
Zwei Probleme:
- An den 90 TG-Stellplätzen wird jeweils Sondereigentum begründet. Im Aufteilungsplan haben sie nur einfache Nummern von 1 bis 90. Laut Teilungserklärung sollen sie im Aufteilungsplan mit T1 bis T90 bezeichnet sein. Ist mein Problem zu kleinkrämerisch und eigentlich gar kein Problem oder hindert dieser Widerspruch sogar die Entstehung von Sondereigentum?
- Es sind alle Räume einer Wohnungseinheit mit derselben Nummer bezeichnet. Nur bei einer Einheit fehlt in einem Raum die entsprechende Nummer im Aufteilungsplan. Eigentlich ist es aber für mich klar und offensichtlich, dass es sich hierbei um ein Gäste-WC handelt und dieses zur entsprechenden Wohnung gehört. Problematisieren?