Hallo,
mit liegt ein Antrag des Landkreises vor. Ein Miterbe tritt seinen Miterbanspruch nach §§ 413, 398 und 2033 Abs. 1 BGB an dem Landkreis ab. Die Abtretung soll nur bis zur Höhe des Darlehensbetrages von 13.200,00 € gelten. Bin etwas ratlos ......
Ist das so möglich? Wie trage ich das denn ein?
Viele Grüße
Melanie