Anrechnung militärischer Strafen auf zivile Strafen

  • Hey Leute,

    ich würde gerne einen Teilabschnitt meiner Diplomarbeit der Anrechnung von militärischen Strafen auf zivile Strafen widmen. Bei Juris habe ich schon rauf und runter gesucht aber finde keine passenden Quellen.

    Die Anrechnung von zivilen Strafen auf militärische Disziplinarstrafen ist möglich aber auch umgekehrt?

    Kann mir da vielleicht jemand von euch weiterhelfen oder hat vielleicht jemand sogar Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? :)

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort :)

    Ich befasse mich mich in meiner Arbeit mit den Besonderheiten der Soldaten im Strafverfahren. Von daher bräuchte ich eher irgendwas spezielleres mit Bezug zum WStG :)

  • Vielleicht ist dazu was in den dienstrechtlichen Vorschriften für Soldaten zu finden, die disziplinarische Maßnahmen regeln. Im StGB/in der StPO ist mir keine derartige Vorschrift bekannt.

  • Ich mache ja nun schon seit knapp 30 Jahren ununterbrochen Strafvollstreckung, aber ich habe mich noch nie mit dieser Frage auseinandersetzten müssen.


    In entsprechenden Verfahren haben wir die BW angeschrieben und angefragt, ob aus Anlass der Tat Disziplinararrest verhängt wurde (z. B. Körperverletzungshandlungen bei Ausgang). Falls ja, haben wir das angerechnet. Allerdings enthält das Anschreiben an die BW leider keinen Verweis auf eine gesetzliche Grundlage.

  • Ich mache ja nun schon seit knapp 30 Jahren ununterbrochen Strafvollstreckung, aber ich habe mich noch nie mit dieser Frage auseinandersetzten müssen.


    In entsprechenden Verfahren haben wir die BW angeschrieben und angefragt, ob aus Anlass der Tat Disziplinararrest verhängt wurde (z. B. Körperverletzungshandlungen bei Ausgang). Falls ja, haben wir das angerechnet. Allerdings enthält das Anschreiben an die BW leider keinen Verweis auf eine gesetzliche Grundlage.

    Genau das wäre mein Thema. Habt ihr das dann nur indirekt angerechnet und dann die Strafe dementsprechend reduziert oder wie seid ihr da vorgegangen? Ein Paragraph oder eine Entscheidung für sowas würde mir da extrem helfen.

    Edit:
    Die Anrechnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen kann nach § 39 WDO auf Disziplinarstrafen vorgenommen werden. Dann müsste es doch auch umgekehrt möglich sein.

  • Ich mache ja nun schon seit knapp 30 Jahren ununterbrochen Strafvollstreckung, aber ich habe mich noch nie mit dieser Frage auseinandersetzten müssen.


    In entsprechenden Verfahren haben wir die BW angeschrieben und angefragt, ob aus Anlass der Tat Disziplinararrest verhängt wurde (z. B. Körperverletzungshandlungen bei Ausgang). Falls ja, haben wir das angerechnet. Allerdings enthält das Anschreiben an die BW leider keinen Verweis auf eine gesetzliche Grundlage.

    Genau das wäre mein Thema. Habt ihr das dann nur indirekt angerechnet und dann die Strafe dementsprechend reduziert oder wie seid ihr da vorgegangen? Ein Paragraph oder eine Entscheidung für sowas würde mir da extrem helfen.

    Edit:
    Die Anrechnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen kann nach § 39 WDO auf Disziplinarstrafen vorgenommen werden. Dann müsste es doch auch umgekehrt möglich sein.

    Wie gesagt, in § 39 III Nr. 4 StVollstrO (Sachsen) ist das klar geregelt, dass Diszi-Arrest nach Wehrdisziplinarordnung auf Strafen anzurechnen ist.

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