Hallo,
stehe im Moment auf den Schlauch und weiß nicht s richtig was ich mache muß? Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichsantrag?und ob meine Berechnung der Gebühren so richtig sind? Wäre uper wenn Ihr mir helfen könntet.
Gerichtliches Verfahren in einer Mietsache wg. Kündigung. Es fand eine Verhandlung statt. Mdt bekam PKH bewilligt. Im Urteil hieß es: der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.720,00 € festgesetzt. Der Streitwert für den Vergleich auf 4.720,00 (3.720,00+1000.00) Eur. festgesetzt. Der Beklagten wird auch für den Vergleich ratenfreie PKH bewilligt.
Mein Vorschlag:
Gegenstandswert: 3.720,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 49, Nr. 3100 VV RVG 327,60 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 49 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 45,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 7.440,00 € berücksichtigt -
1,2 Terminsgebühr § 49, Nr. 3104 VV RVG 302,40 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 49 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 252,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 927,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 947,50 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 180,03 €
zu zahlender Betrag 1.127,53 €
Vielen Dank