Eintragung eines gestaffelten Erbbauzinses mit Wertsicherungsklausel

  • Hallo zusammen,

    es ist die Eintragung eines gestaffelten Erbbauzinses und unter Berücksichtigung
    der langen Laufzeit des Erbbaurechts ist der Erbbauzins auf der Grundlage des
    Verbraucherpreisindex ab dem 01.01.2021 wertgesichert. Darüber hinaus kann
    der Grundstückseigentümer unter separat aufgeführten Voraussetzungen eine
    Erhöhung des Erbbauzinses verlangen (z.B. wenn zusätzliche Bauwerke eine
    Wertverbesserung des Grundstücks bewirken). Selbiges ist auch bewilligt und
    -antragt worden, einzutragen.

    Wenn ich die den Eintragungstext im Grundbuch formuliere, schreibe ich
    dann, dass der Erbbauzins ab dem 01.01.2012 wertgesichert ist und dass
    unter den in Punkt a) bis d) genannten Voraussetzungen eine Erhöhung des
    Erbbauzinses möglich ist (oder sind diese weiteren Erhöhungsvoraussetzungen
    durch die Bewilligung abgedeckt?).

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Darüber hinaus kann der Grundstückseigentümer unter separat aufgeführten Voraussetzungen eine Erhöhung des Erbbauzinses verlangen (z.B. wenn zusätzliche Bauwerke eine Wertverbesserung des Grundstücks bewirken). Selbiges ist auch bewilligt und -antragt worden, einzutragen.

    Aber doch nicht als Inhalt des Erbbauzinses (§ 9 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG, § 1105 Abs. 1 S. 2 BGB; "ohne weiteres" = automatisch).

  • Dafür könnte ggf. eine Vormerkung für weitere Erbbauzinsreallasten bestellt werden.

    Ulf

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