Guten Morgen,
mir liegt folgende Anmeldung vor:
"Der Kommanditist XY, geb. am ..., wohnhaft ..., hat seine Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 € gegen Zahlung einer Leibrente auf seinen Sohn und weiterem Kommanditisten, Herrn XYZ, geb. am ..., wohnhaft ..., übertragen und abgetreten. Herr XY ist somit aus der Gesellschaft ausgeschieden.
...
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die XY + XYZ Verwaltungs GmbH mit Sitz in ..., eingetragen in ... sowie Herr XY als ausscheidender Kommanditist und Herr XYZ als verbleibender Kommanditist versichern, dass Herrn XY für die Übertragung des Kommanditanteils keinerlei Vorteile aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt oder versprochen worden ist."
Ich frage mich, ob in diesem Falle tatsächlich eine Sonderrechtsnachfolge vorliegt.
Mein Bauchgefühl geht dahin, dass dem so ist, da trotz Zahlung einer Leibrente versichert wird, dass keine Vorteile aus dem Gesellschaftsvermögen gewährt oder versprochen sind. Wie seht ihr das? Würdet ihr euch nochmal extra versichern lassen, dass die Leibrente nicht aus dem Gesellschaftsvermögen fließt oder würdet ihr das aufgrund der Versicherung einfach annehmen?
Viele liebe Grüße