Gläubigerbezeichnung

  • Ich bin mir unsicher: wie ist das mit den Titeln der "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau", die nach Art. 1 § 3 LSV - Neuordnungsgesetz seit dem 01.01.2013 in die "Landwirtschaftliche Altersklasse in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" eingegliedert sind ? Ist dafür eine weitere Klausel zu erteilen und die Zustellung nochmals vorzunehmen oder ist das als offenkundig anzuerkennen? Dabei fällt mir auf: der Titel ist aus dem Jahr 2014. Das heißt, der hätte gleich die neue Bezeichnung enthalten müssen.
    Wie seht Ihr das ?

  • Da die Rechtsnachfolge im Neuordnungsgesetz festgelegt und für jeden einsichtbar ist würde ich hier Offenkundigkeit vermuten. Würde mir der Titel mit Angabe der Gesetzesfundstelle vorgelegt bei einem PfÜB, würde ich ihn wohl erlassen. Wie seht ihr das?

  • Hm...also "eingegliedert" klingt für mich schon nach Rechtsnachfolge. Das müsste man aber nochmal genau nachlesen ;)

    Falls dem aber so ist, würde ich eine Klausel verlangen, das Problem des Nachweises (hier wohl eher unproblematisch, da eben Offenkundigkeit) ist m.A.n. ein Thema des Klausel- und nicht des ZV-Verfahrens.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Zahira (20. September 2017 um 08:04) aus folgendem Grund: Schreibfehler getilgt

  • Also meine Recherchen bringen mich irgendwie nicht weiter. Im Kommentar steht von so einem Fall nichts und ganz glücklich bin ich mit den bisherigen Hinweisen hier noch nicht. Vielleicht gibt's noch Jemand, der schon mal so einen Antrag vor sich hatte. Die Deutsche Rentenversicherung hat doch ebenfalls schon solche Umbenennungen hinter sich, aber ich weiß leider nicht mehr, ob ich damals irgendwas an Klausel oder Zustellung noch extra verlangt hatte.

  • Ich hatte mal so etwas ähnliches, Titel zugunsten der ARGE, vollstrecken wollte das Jobcenter. Die haben mir Gründungs- und Eingliederungsverträge vorgelegt aus denen hervorgeht, dass die Ansprüche der ARGE auf das Jobcenter übergehen, dazu gab es dann auch noch eine SGB II Vorschrift (die ich aber nicht mehr finde). Ich ging von einem Fall des § 727 ZPO aus und habe es dann auch durchgezogen. Mein LG hat es gehalten (falls es hilft kann ich die Entscheidung des LG heraussuchen, veröffentlicht wurde sie wohl nicht).

  • Hätte ich nicht gedacht, dass das sogar eine richtige Rechtsnachfolge sein könnte. Eher als eine Art der Umfirmierung hätte ich das betrachtet, aber Danke für den Hinweis. Im Ernstfall würde ich gern auf die Entscheidung des LG zurückkommen. Vorläufig versuche ich mal so mich mit dem Gläubiger zu verständigen.

  • Ich bin mir unsicher: wie ist das mit den Titeln der "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau", die nach Art. 1 § 3 LSV - Neuordnungsgesetz seit dem 01.01.2013 in die "Landwirtschaftliche Altersklasse in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" eingegliedert sind ? Ist dafür eine weitere Klausel zu erteilen und die Zustellung nochmals vorzunehmen oder ist das als offenkundig anzuerkennen? Dabei fällt mir auf: der Titel ist aus dem Jahr 2014. Das heißt, der hätte gleich die neue Bezeichnung enthalten müssen.
    Wie seht Ihr das ?

    Der Titel lautet also auf "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau". Und genau so heißt sie doch gemäß § 1 des o. g. Gesetzes, daher dürfte doch alles okay sein.
    Oder habe ich etwas falsch verstanden? :confused:

  • Ich kann das Problem auch nicht so recht erkennen. Eingegliedert wurden doch die div. Einzelträger IN die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (nicht umgekehrt). Schließe mich daher Pittys29 an.

    Nach Lektüre der in #1 zitierten Norm: :zustimm:


    Wenn die Titel also auf die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau lauten, kann ohne irgendwas vollstreckt werden.
    Erst bei einem Titel für eine der "landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, landwirtschaftlichen Alterskassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen, landwirtschaftlichen Pflegekassen (bisherige Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung) sowie dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" (s. Norm) wird eine Klausel nach § 727 ZPO benötigt.

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  • Es ist noch viel schlimmer: nach mehrmaligem lesen habe ich festgestellt, dass die Gläubigerbezeichnung im Antrag die Bezeichnung sein dürfte, welche die Gläubigerin bis zum 31.12.2012 hatte. Also die alte Bezeichnung mit "Landwirtschaftliche Alterskasse". Ich glaube nicht, dass es bereits wieder eine Umbenennung gab. Ob sie die alte Bezeichnung einfach verwendet haben oder was das jetzt sein soll hoffe ich herauszufinden. Hab erst mal zwischenverfügt.

  • Ja, ich sehe gerade: im Gesetz steht, dass die landwirtschaftlichen Alterskassen in die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau eingegliedert sind. Das hatte ich in meiner Fragestellung verwechselt. Im Antrag sind sie jetzt mit "Landwirtschaftlicher Alterskasse in der Sozialversicherung...." bezeichnet.

  • Nur mal so: ein neues Verfahren der Gläubigerin liegt auf den Tisch und darin stimmen die Bezeichnung der Gläubigerin im Titel und im Antrag überein. Beide heißen darin: Landwirtschaftliche Alterskasse in der Sozialversicherung....
    Ich bin auf die Erklärung im ersten Verfahren gespannt. Gab's doch schon wieder eine Änderung ?

  • Ich würde auf den von dir in #1 genannten Artikel hinweisen und um Aufklärung bitten. Vll. wird ja der Antrag korrigiert?

    Ich hatte es schon, dass der zuständige Sachbearbeiter beim Gläubiger stumpf vom Titel abgeschrieben (und dabei eine Klausel oder einen Berichtigungsbeschluss übersehen) hat.

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  • Ich würde hier ehrlich gesagt weder beanstanden noch zurückweisen, da m. E. überhaupt kein Zweifel daran besteht, wer hier Gläubiger ist: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau. Dass im Antrag - ergänzend/klarstellend, wie auch immer man das nennen mag - kenntlich gemacht wird, dass es eine Forderung der Teilsparte "landwirtschaftliche Alterskasse" IN der besagten Sozialversicherung ist, würde mich nicht stören.

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