Hallo!
Ich stehe auf dem Schlauch und benötige mal Hilfe.
Es ist ein vereinfachter Unterhaltstitel für das Land Hessen vertreten durch xy ergangen.
Nun meldet sich das Land Hessen vertreten durch z und beantragt eine 2. vollstreckbare Ausfertigung zu seinen Gunsten ab dem 01.03.2017, da z seitdem den Unterhaltsvorschuss geleistet hat.
Normalerweise würde ich sagen dass sich der Gläubiger -Land Hessen- nicht geändert hat und daher kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
Wie seht ihr das?
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