In einem Vollstreckungsverfahren hat das Gericht nach Anhörung gem. § 850 b Abs. 3 ZPO per Beschluß die Höhe des pfändungsfreien monatlichen Betrages festgesetzt. Dieser Beschluß wurde am 29.12.2016 zugestellt.
Der zu Grunde liegende PfüB wurde indessen erst am 18.01.2017 zugestellt.
Ist der Festsetzungsbeschluß gleichwohl zu beachten ? Und wo kann ich das nachlesen ?