Tadaaaa!
Fast ein Jahr, einige unbeantwortete Sachstandsanfragen und eine so halb in Aussicht gestellte DAB später habe ich einen Beschluss, mit dem meiner Erinnerung abgeholfen und die Kostenentscheidung des KFB dahin geändert wird, dass die Beklagten die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen haben. Schön begründet, so wie wir uns das gedacht hatten, plus OLG Celle 2 W 277/08.
Das ist dann jetzt eine 3500, richtig? Na, die werden sich freuen. Wird wahrscheinlich erst ab Eingang meines neuen KFA verzinst?