Hallo !
Habe eine Rechnungslegung geprüft. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Betreuerin insgesamt viermal die Vergütung vom Girokonto der Betreuten entnommen hat ohne vorher die Festsetzung der Vergütung gegen das Vermögen beim Gericht beantragt zu haben.
Bei den Belegen liegen zwar die Anträge bei, diese sind aber bei uns nicht eingegangen.
Würdet ihr jetzt von der Betreuerin verlangen, dass sie die Vergütung zurückerstattet oder sie nur darauf hinweisen in Zukunft wieder die Vergütung zu beantragen ?
Würdet ihr die Vergütung evtl. noch nachträglich gegen das Vermögen festsetzen ?
Danke.