• Guten Morgen,
    ich habe nach gesetzlicher Erbfolge einen Erbschein erteilt. (Ehefrau und Tochter des Verstorbenen sind Erben)
    Jetzt meldet sich ein Rechtsanwalt und trägt vor, dass der Erblasser Gesellschafter einer GbR war, gegen die ein Rechtsstreit vor dem LG anhängig ist. Es bestehen Überlegungen den Rechtsstreit auf die Erben auszudehnen.
    Meine Frage ist, inwieweit ich prüfen muss, ob die Erben in die GbR eingetreten sind oder ob es eine andere Regelung im Gesellschaftsvertrag gibt.
    Es gibt eine umfangreiche Wertermittlung, (da mehrere Grundstücke vorhanden sind), die aber noch nicht abgeschlossen ist. Darf der Anwalt auch in diesen Teil der Akte einsehen ? Ich habe im Kopf, dass dies nur zur Wertermittlung dient und daher nicht Bestandteil der Akte ist.
    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Wäre mir neu dass das Nachlassgericht prüft, ob und wenn ja wie der Verstorbene oder seine Erben Gesellschafter von Gesellschaften ist oder durch Tod aus Gesellschaften ausgeschieden ist, oder wer ggf. die Gesellschaft fortsetzt.

    Für die Akteneinsicht gelten die gleichen Voraussetzungen wie immer.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Es ging mir nur um das berechtigte Interesse des Rechtsanwalts, dann reicht es, wenn er mir vorträgt, dass die Erben in die GbR eintreten und er damit einen Nachlassgläubiger vertritt ?

    Gibt es bzgl. der Akteneinsicht in den Wertfragebogen eine Vorschrift ?

    Interessanterweise wusste ich bisher gar nichts von dem Gesellschaftsanteil, tauchte jedenfalls im Verzeichnis nicht auf, da werde ich natürlich nachfragen.

  • Ich habe ihn jetzt aufgefordert sein berechtigtes Interesse näher nachzuweisen.
    Den anwaltlich vertretenen Erben habe ich das Gesuch übersandt um rechtliches Gehör zu gewähren.
    Vielen Dank noch für die Entscheidungen bzgl. der Akteneinsicht, dazu findet man recht wenig.

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