Ich habe einen Antrag zum Erlass eines PfüB eines Gläubigers, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Gläubiger wird hier durch eine RA - nicht durch einen Inso-Verwalter- vertreten. Kann er denn wirklich seine Forderung noch selber vollstrecken oder muss das nicht durch einen Insolvenzverwalter erfolgen ? § 80 InsO ?
Vollstreckung des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insoverfahrens
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müllerin -
5. Oktober 2017 um 11:37
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Ja grundsätzlich hast Du Recht. Die Forderungen könnten allerdings aus dem InsO-Beschlag freigegeben worden sein. Oder das InsO-Verfahren könnte aufgehoben sein. Handelt es sich wieder um die "Stelle, wo ein Bach entspringt"-GmbH?:D
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Ja, genau um die Stelle handelt es sich. Ist das toll, dass einer gleich das Problem voll erkennt.
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https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…enden-Forderung
Es müsste aber noch mehr Threads dazu geben.
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Vielen Dank. Heißt für mich also, dass ich eine Freigabeerklärung brauche ? Bei meinem Verfahren wurde bisher nichts abgetreten o.ä.
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Vielen Dank. Heißt für mich also, dass ich eine Freigabeerklärung brauche ? Bei meinem Verfahren wurde bisher nichts abgetreten o.ä.
Besteht das Insolvenzverfahren für die Gläubigerin überhaupt noch? Da habe ich meine Zweifel daran.
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Ich habe die Angabe lediglich der Eintragung im HR entnommen. Im Antrag oder so war keinerlei Hinweis enthalten, aber ich könnte ja an den Gläubiger eine Zwischenverfügung schreiben.
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Ich habe die Angabe lediglich der Eintragung im HR entnommen. Im Antrag oder so war keinerlei Hinweis enthalten, aber ich könnte ja an den Gläubiger eine Zwischenverfügung schreiben.
Schneller dürfte die Recherche bei insolvenzbekanntmachungen.de sein.
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Was willst Du bei Insolvenzbekanntmachungen.de finden? Bloß weil dort nichts steht bedeutet nicht, dass das gesuchte Ereignis nicht eingetreten ist.
Von einem, der ständig Sachstandanfragen in beendeten Verfahren beantworten darf, die mit:"..haben unter Insolvenzbekanntmachungen.de nix gefunden, ...".
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Was willst Du bei Insolvenzbekanntmachungen.de finden? Bloß weil dort nichts steht bedeutet nicht, dass das gesuchte Ereignis nicht eingetreten ist.
Das mag sein, auch wenn ich bezüglich hiesiger Schuldner - die wir bei Pfüb-Anträgen regelmäßig auf Bestehen eines Inso-Verfahrens prüfen - das so nicht bestätigen kann. Beim wem unter insolvenzbekanntmachungen.de eine Inso-Eröffnung vermerkt war (und noch keine Aufhebung), der hatte bislang in meinen Verfahren auch tatsächlich immer noch ein laufendes Verfahren.
Unabhängig davon, scheint "müllerin" dort überhaupt noch nicht nachgesehen zu haben. Zumindest kann ich das ihren Ausführungen nicht entnehmen.
Von einem, der ständig Sachstandanfragen in beendeten Verfahren beantworten darf, die mit:"..haben unter Insolvenzbekanntmachungen.de nix gefunden, ...".
Da kann man nur mutmaßen, woran es liegt, eventuell an der nicht richtigen Verwendung der Detailsuche oder aber an der unzureichenden Übermittlung von Beschlüssen durch das Inso-Gericht. In dieser Hinsicht scheint es bei uns gut zu funktionieren.
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Lief alle schon mal im ZV-Bereich: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…aus-GmbH/page30
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