Huhu,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage, wie Ihr das seht.
Auslöser ist ein BerH-Antrag in Sachen Umgang.
Ich habe zunächst zwischenverfügt und angefragt, wie es denn mit der anderen Hilfemöglichkeit (Jugendamt) steht.
Dann wurde mir ein nicht sehr aussagekräftiges Terminsprotokoll des JA eingereicht. Ich also wieder zwischenverfügt und mitgeteilt, dass sich daraus nur ergibt, dass der ASt um Unterstützung bittet, nicht aber der Ausgang (= evtl. Scheitern des JA).
Nun bekomme ich noch ein Protokoll (eine nur tlw. leserliche Kopie) und im Anscheiben den Hinweis, dass der Landkreis mitgeteilt hat, dass ich die Möglichkeit habe, mich in der Angelegenheit mit der zuständigen Mitarbeiterin des JA in Verbindung zu setzen und, dass diese mir auf schriftliche Anforderung des AG auch schriftlich das Scheitern des JA bestätigen würde.
Ich stehe im Moment auf dem Punkt, dass es sich bei BerH nicht um ein Amtsverfahren handelt und, dass ich hier erstmal gar nix ermittle. Der Ast hat die nötigen Unterlagen beizubringen, nicht ich habe sie mir überall zusammen zu suchen.
Im vorliegenden Fall wäre ein Anruf beim JA sicher kein Beinbruch, aber es geht mir mal um die grundsätzliche Frage. (Sonst kommt nachher jeder...nach dem Motto "Ja, den aktuellen Einkommensbescheid können Sie ja beim Arbeitgeber anfordern..."
Und eine Bestätigung des JA müsste der ASt doch auch bekommen können!?
Oder sehe ich das zu eng?
Was meint ihr?
Liebe Grüße,
Zahira