Moin zusammen,
ist der aktuelle Vordruck der P-Konto-Bescheinigung abschließend oder im Einzelfall durch die Schuldnerberatung auf die tatsächlichen Gegebenheiten -hier 9 Personen Haushalt ( das es das noch gibt in der heutigen Zeit ) erweiterbar?
Oder bedarf es eines Beschlusses des VG nach § 850k IV, V ZPO?
Ich hab weder in der SuFu, noch in der Rechtsprechung was gefunden.