Hallo zusammen,
die Zinsen aus den bestehenbleibenden Rechten sind ja bekanntlich ins ins geringste Gebot (Bargebot) aufzunehmen.
Muss der Gläubiger die rückständigen Zinsen seit Beschlagnahme zum Termin anmelden oder werden diese von Amtswegen berücksichtigt?
Die Zinsen vor Beschlagnahme müssen mE in jedem Fall angemeldet werden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!