Hallo,
ich bin hier Dezernatsanfängerin und habe folgenden Fall:
Mein Antragsteller (A) hat 1967 ein Flurstück (1) erworben, in der Annahme auch das Flurstück (2) erworben zu haben. Diese Flurstücke grenzen direkt aneinander und werden seit 1967 auch von ihm genutzt und bewirtschaftet.
Jetzt hat die Gemeinde ihm aber mitgeteilt, dass er gar nicht Eigentümer des Flurstücks (2) ist sondern (B) Eigentümer ist. (B) ist allerdings bereits 1961 verstorben, Erbschein liegt mir vor. Erben seine nachverstorbene Ehefrau, eine Halbschwester, die Tochter des vorverstorbenen Halbbruders und die weiteren vier Kinder eines verstorbenen Halbbruders geworden.
(A) versichert jetzt an Eides statt, dass er das Grundstück seit 1967 selbst nutzt und auch wurden in den letzten 30 Jahren keine Eintragungen im Grundstück vorgenommen. Weiterhin teilt die Gemeinde mit, dass (A) aber auch keine Grundsteuer oder Abgaben für das Flurstück gezahlt hat.
Meine Fragen wären jetzt:
Ist hier ein Aufgebotsverfahren möglich? Was ist mit den Erben, sollte ich hier erstmal versuchen zu ermitteln? Oder muss denen für das Verfahren ein Pfleger bestellt werden (hab ich mal irgendwo gelesen)?
Über Antworten wäre ich erfreut:-)