An die Rechtspfleger in Ba-Wü

  • Guten Morgen.

    Ich erhalte soeben ein Rechtshilfeersuchen aus Ba-Wü mit der dortigen Nachlassakte.
    Diese besteht aus einer Loseblattsammlung enthaltend Eröffnunsgverfahren, Ausschlagungen und Erbscheinsverfahren.
    Ist das so üblich? Gibt es keine Vorschriften wie z.b. in NRW über die Führung solcher Akten, damit diese übersichtlich sind?

  • Und nach der badischen Aktenordnung gibt es keine getrennten Vorgänge für Testamentsangelegenheiten, Ausschlagungsverfahren, Erbscheinsverfahren?
    Das wird alles in einen Vorgang genommen und irgendwie (Chronologisch?) geheftet?

  • Die badische Aktenordnung war schon mal Thema. Das mit dem Bänzel ist nicht prickelnd, geht aber. Und was alles in einer Akte behandelt wird, richtet sich nach deren Aktenordnung. Wird die Sache endgültig an dich abgegeben, kannst du sie nach deiner Aktenordnung sortieren und Heften. Könnte die Akte wieder zurück gehen nur nicht das Band entfernen (Rechtshilfesache!!!). Das gibt Ärger.

  • Also, für den württembergischen Landesteil und damit ohne badische Aktenordnung kann ich dir sagen:
    Ja, das ist normal. Du hast eine Akte, in der ist alles drin (mehr oder weniger chronologisch, pass auf, dass dir evtl. letztwillige Verfügungen nicht rauspurtzeln :D.
    Könnte mir aber vorstellen, dass das ab nächstem Jahr auch anders läuft, Stichwort: Notariatsreform.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Also, für den württembergischen Landesteil und damit ohne badische Aktenordnung kann ich dir sagen:
    Ja, das ist normal. Du hast eine Akte, in der ist alles drin (mehr oder weniger chronologisch, pass auf, dass dir evtl. letztwillige Verfügungen nicht rauspurtzeln :D.
    Könnte mir aber vorstellen, dass das ab nächstem Jahr auch anders läuft, Stichwort: Notariatsreform.

    Sag mal, findest du das nicht wahnsinnig unpraktisch mit der Loseblattsammlung? Ich habe seinerzeit mein Vollstreckungsheft versehentlich vom Schreibtisch gefegt... Warum locht ihr die Akten nicht wenigstens? :(

  • Ich hab eine Akte (Aktenbestandteile, Vollstreckungsunterlagen und Kopien als wilder Zettelhaufen) 3 x zurückgeschickt. Beim letzten Mal über den Herrn Präsidenten des Gerichts m.d.H., dass die Übernahme einer völlig ungeordneten Akte abgelehnt wird. Die kam danach perfekt geordnet wieder an. Geht doch :)

  • Also, für den württembergischen Landesteil und damit ohne badische Aktenordnung kann ich dir sagen:
    Ja, das ist normal. Du hast eine Akte, in der ist alles drin (mehr oder weniger chronologisch, pass auf, dass dir evtl. letztwillige Verfügungen nicht rauspurtzeln :D.
    Könnte mir aber vorstellen, dass das ab nächstem Jahr auch anders läuft, Stichwort: Notariatsreform.

    Sag mal, findest du das nicht wahnsinnig unpraktisch mit der Loseblattsammlung? Ich habe seinerzeit mein Vollstreckungsheft versehentlich vom Schreibtisch gefegt... Warum locht ihr die Akten nicht wenigstens? :(


    Das war auf den Bezirksnotariaten (also Betreuungs-, Nachlass-, und früher Vormundschaftsgerichten + Grundbuchamt) schon immer so, zumindest habe ich es noch nie anders gesehen (kenne bislang drei) und auch von anderen Notariaten Akten immer so bekommen. Während der Anwärterzeit und nach Einsatz beim Amtsgericht kam es mir auch seltsam vor, aber man gewöhnt sich an die Arbeitsweise. Die Reihenfolge ist ja doch immer ähnlich. Und wesentlich praktischer als die badische Schnürung.... :cool:

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Eigentlich find ich es auch eher nervig, Akten aus anderen Bundesländern zu bekommen, in denen Vorgänge nicht chronologisch, sondern "thematisch" geordnet sind.
    Liegt halt an der jeweils gewohnten Arbeitsweise ;)

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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