Hallo!
Ich hab eine Frage zur allgemeinen Handhabung des Problems. Ich hab hier mehrere Mahnbescheide, die zwar unterschrieben wurden, aber nicht zugestellt werden konnten. Der ASt hat auch nach mehrmaliger Nachfrage keine zustellungsfähige Adresse mitteilen können.
Ich hab folgende Möglichkeiten für mich herausgearbeitet:
- Mahnbescheid ist ja bei fehlender Zustellung noch nicht wirksam geworden, wäre dann noch eine Ablehnung möglich?
- weglegen nach 6 Monaten gem. § 5 AktO-ArbG?
Wie würdet ihr bei euch vorgehen?
Danke!