Hallo und guten Morgen,
ich sitze seit neustem in der Kostenabteilung und weiß nicht ganz wie ich eine Quotelung nach § 106 ZPO fertigen soll, wenn auf einer Seite 2 Streitgenossen stehen.
KGE: Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1. zu einem Sechstel, die Klägerin zu 2. zu drei Sechstel und die Beklagte zu zwei Sechstel.
Ausgleichungsantrag vom geht vom gemeinsamen RA der Kläger ein (VV 3100 mit Wert 1,3! , 3104, 7003,7005,7002) = 1138,83 €.
Die Beklagte meldet 20 € an.
Meine erste Frage ist ob die KGE überhaupt zur Quotelung geeignet ist und dann wie überhaupt in diesem Fall eine Ausgleichung aussieht?!
Danke vorab