RSB-Versagung / Recherche-Pflicht IV

  • Lange Diskussion mit dem Kollegen darüber gehabt, wie weit der IV sich mit etwaigen Versagungsgründen auseinandersetzen muss. Der Diskussion lag ein Fall zugrunde, worin bei der Kripo laut Protokoll der Schuldner von seinem Verwandten mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit belastet wird. Dieser Verwandte zieht seine Aussage jedoch noch während der Protokolls wieder zurück.
    Der Schuldner bestreitet den Vorwurf. Würdet ihr im Schlussbericht einfach unter Schilderung der o.g. Geschehnisse darauf hinweisen, dass ggf. Veragungsgründe vorliegen oder euch richtig in die Sache reinknien und recherchieren. Wie weit geht die Pflicht des IV Versagungsgründe auszurecherchieren /aufzudecken?

  • Wurde Dir zusätzlich die Aufgabe übertragen, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen?

    Ob diese Aufgabe speziell aufgegeben wurde oder nicht, dürfte doch nur für den TH in der WP wichtig sein. Beim IV braucht es einer gesonderten Beauftragung denke ich nicht. Es müsste dies wahrscheinlich kraft seines Amtes bereits tun müssen.

  • in vorliegendem Falle würde ich bei entsprechender Berichtslage mir die Ermittlungsakten anfordern und analysieren. Sofern sich für mich Anhaltspunkte ergeben würde, Vernehmungstermin anberaumen und mal weitersehen...... Der Verwalter hat mit dem Bericht seinen Job gemacht, nun liegt es im Bereich des Gerichts.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Lange Diskussion mit dem Kollegen darüber gehabt, wie weit der IV sich mit etwaigen Versagungsgründen auseinandersetzen muss. Der Diskussion lag ein Fall zugrunde, worin bei der Kripo laut Protokoll der Schuldner von seinem Verwandten mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit belastet wird. Dieser Verwandte zieht seine Aussage jedoch noch während der Protokolls wieder zurück.
    Der Schuldner bestreitet den Vorwurf. Würdet ihr im Schlussbericht einfach unter Schilderung der o.g. Geschehnisse darauf hinweisen, dass ggf. Veragungsgründe vorliegen oder euch richtig in die Sache reinknien und recherchieren. Wie weit geht die Pflicht des IV Versagungsgründe auszurecherchieren /aufzudecken?

    Die Versagungsgründe sollten dem IV doch eigentlich egal sein, das ist doch Sache der Gläubiger (zumindest in der Theorie, in der Praxis wünschen da die Gerichte wohl auch anderes).

    Interessant für den IV dürfte hingegen etwaige pfändbare Lohnansprüche sein, die evtl. sogar noch zur Masse zu ziehen sein könnten...

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