Ich versuche herauszufinden über welchen Weg ich Delikt und Bereicherungsrechte in den Niederlanden durchsetzen kann.
Mein Idee war einen Antrag auf Erlass eines Europäischer Zahlungsbefehls (Art. 7 Abs. 1 Nr. 1896/2006). Aber dies ist nicht möglich, da nur vertragliche Ansprüche mit dem Europäischen Zahlungsbefehl durchsetzbar sind.
Kann mir jemand weiterhelfen und mir einen Tipp geben, wie ich diesen Anspruch durchsetzen kann?
Danke