Durchsetzung von Delikt und Bereicherungsrechten in den Niederlanden

  • Ich versuche herauszufinden über welchen Weg ich Delikt und Bereicherungsrechte in den Niederlanden durchsetzen kann.
    Mein Idee war einen Antrag auf Erlass eines Europäischer Zahlungsbefehls (Art. 7 Abs. 1 Nr. 1896/2006). Aber dies ist nicht möglich, da nur vertragliche Ansprüche mit dem Europäischen Zahlungsbefehl durchsetzbar sind.

    Kann mir jemand weiterhelfen und mir einen Tipp geben, wie ich diesen Anspruch durchsetzen kann?

    Danke

  • Falls das hier noch aktuell sein sollte...

    Hast du denn schon einen Titel?

    Wenn nicht musst du zunächst schauen, wer für das Verfahren zuständig ist.
    Hier kommt unter Umständen Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (auch Brüssel Ia-VO genannt) in Betracht.

    Sobald du einen volltreckbaren Titel hast, kannst du hiermit auch grundsätzlich die Vollstreckung betreiben, vgl. Art. 39 ff EuGVVO

    Für das Vollstreckungsverfahren gilt dann (soweit ich weiß) wieder lex fori, also das nationale Recht.

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