Hallo,
im April diesen Jahres wurde für meine Betroffene eine Betreuung angeordnet, Betreuer ist ein Vereinsbetreuer.
Die Betroffene ist Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft, wo sie wohl zu 1/2 Erbin sein soll. Zu der Erbengemeinschaft gehört ein Grundstück, welches zur Hälfte der Erblasserin und zur Hälfte ihrem Lebensgefährten gehört.
Der Lebensgefährte wollte wohl von dem Betreuer einen Erbteilsübertragungsvertrag, er hat sich aber wohl gegen die Ermittlung des Wertes des Hausgrundstücks gestellt, weswegen der Betreuer den Vertrag nicht abschließen kann. Der Betreuer hat nun die Teilungsversteigerung beantragt, hierfür braucht er ja nicht die betreuungsgerichtliche Genehmigung, oder?
Der Lebensgefährte ist nun auf Sturm frisiert und hat mich angerufen, will die Betreuung anfechten (?) und hat viel erzählt, am Ende bin ich aber nicht dahinter gestiegen, was er nun eigentlich genau von mir wollte.
Was muss ich als Betreuungs-Rpfl jetzt beachten?
Für die Verteilung des Erlöses (falls welcher übrig bleibt) bräuchte der Betreuer die Genehmigung nach §§ 1908 i, 1822 Nr. 2 bzw. 1812 BGB, oder?
Der Betreuer will mir demnächst nochmal alles schriftlich darlegen, damit ich auch was in meiner Akte habe.
Habe ich im Moment noch etwas zu veranlassen?
Danke schon mal!