Hallo liebe Kollegen, hier noch mal zum Wochenende eine Frage, die immer häufiger auftaucht in letzter Zeit:
Gegen die Antragsteller sind vor mehreren Jahren Aufhebungs- und Erstattungsbescheide von Jobcentern (o.ä.) ergangen, die nun vom Inkasso Service Recklinghausen beigetrieben werden.
In der Forderungsaufstellung ist der Bescheid nebst Datum klar genannt.
Beantragt wird dafür dann immer Beratungshilfe. Ich erläutere, dass dies die Beitreibung einer "titulierten" Forderung ist, und materiellrechtliche Einwände insoweit nicht mit der Beratungshilfe genutzt werden können.
Die Standardantwort ist dann: Diesen Bescheid habe ich nieeeee erhalten. (Kein einziger meiner Antragsteller hat einen solchen jemals erhalten)
Das ist natürlich reichlich dünn.
Ich tendiere in den meisten Fällen (Ausnahmefälle z.B. mit (damals) minderjährigen Kindern außen vorgelassen) dazu, im Hinblick auf die Mutwilligkeit zu verlangen, die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" (vgl. §27 SGB X) selbst anzutreiben.
Denn wie gesagt, die Forderung kommt einer Titulierung gleich und die Aussage: nie bekommen! ist natürlich recht lapidar.
Wie handhabt ihr das so/ habt ihr auch solche Fälle?