Hallo,
ich habe einen Antrag auf PfüB vorliegen in dem ein Kind unberücksichtigt bleiben sollte,
da ich keine weiteren Angaben hatte, habe ich nachgefragt, welches Kind, hat es eigenes Einkommen und einen Nachweis hätte ich gerne.
Nun bekomme ich eine Antwort:
Das Stiefkind des Schuldners soll teilweise unberücksichtigt bleiben, da es Unterhalt vom Vater bekommt.
Ich bin der Meinung, es besteht keine Unterhaltsverpflichtung und daher muss das nicht in den Pfänder.
Wie löse ich das am besten?
Rausstreichen, Pfänder erlassen, Zurückweisungsbeschluss bezüglich Nichtberücksichtigung?
oder Gläubiger nochmals anschreiben?
Vielen Dank für eure Hilfe
und ein schönes Wochenende